Aus- und Weiterbildung
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung für Psychotherapeut:innen wird in Österreich durch das Psychotherapiegesetz geregelt.
Ausbildung der Berufsgruppe Psychotherapeut:innen
Grundvoraussetzungen zur Qualifizierung als Psychotherapeut:in sind u.a. die erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums sowie des psychotherapeutischen Fachspezifikums.
Vom Gesundheitsministerium (BMSGPK) anerkannte Ausbildungseinrichtungen sowie Praktikumseinrichtungen für das Propädeutikum und das Fachspezifikum sind in der Online-Datenbank des Bundesministeriums abrufbar. Das neue Psychotherapiegesetz PthG 2024 über die Ausübung der Psychotherapie wird per 01.01.2025 in Kraft treten, ausgenommen die Regelungen für die sogenannte „Akademisierung“, die erst mit 01.10.2026 in Kraft treten werden.
Lesen Sie dazu unsere FAQs
Informationen, Richtlinien und Formblätter sind auf der Website des Gesundheitsministeriums verfügbar.
Inhalt und Umfang der aktuellen Ausbildung
Für Ausbildungskandidat:innen hat der ÖBVP ein eigenes Gremium eingerichtet: das Kandidat:innenforum (KFO). Im KFO können sich Kandidat:innen vernetzen und austauschen.
Fortbildung
... meint den regelmäßigen Besuch von in- und ausländischen Fortbildungsveranstaltungen im Anschluss an die Ausbildung im Ausmaß von mindestens 150 Arbeitseinheiten (ab 01.01.2025 6 ECTS, 1 ECTS = 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand) im Zeitraum von 5 Jahren. Fortbildung kann methodenspezifisch und methodenerweiternd sein sowie besondere Schwerpunkte beinhalten. Detaillierte Informationen enthält die Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des Gesundheitsministerium.
Das Forum Fortbildung, eine Einrichtung des ÖBVP, bietet eine Reihe von Fortbildungsseminaren speziell für Psychotherapeut:innen. Alle anderen Institutionen sind mit dem ÖBVP nicht verbunden.
Weiterbildung
Nach vollendeter Ausbildung können Psychotherapeut:innen Weiterbildungslehrgänge absolvieren und so eine besondere Befähigung auf einem oder mehreren bestimmten Arbeitsbereichen erlangen. Darunter fallen vor allem zielgruppenorientierte Spezialisierungen (z.B. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie), die Spezialisierung auf Arbeitsschwerpunkte (z.B. Psychosomatik) aber auch methodenerweiternde Techniken.
Zertifizierungen
Der ÖBVP hat als Berufsvertretung die Aufgabe, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen zu zertifizieren und damit für die Konsument:innen die größtmögliche Sicherheit in Hinblick auf die Qualität zu gewährleisten, in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit.
Die Weiterbildungskommission des ÖBVP hat zu Zertifzierungen wichtige Unterlagen und Kriterienkataloge betreffend Aus-, Fort- und Weiterbildung zusammengestellt.
Informationen zu speziellen Bereichen
Gutachter:innen
Mediationsaus- und -fortbildung
Säuglings-, Kinder- und Jugendpsychotherapie
Trans*Inter*Geschlechtlichkeiten