Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenfachreferat
Psychotherapeutisches Arbeiten mit Kindern
Psychotherapeut:innen dürfen laut österreichischem Psychotherapie-Gesetz nur jene Störungsbilder und Zielgruppen behandeln, für die sie ausreichend qualifiziert sind.
Psychotherapie mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen erfordert eine besondere Qualifikation, die aufbauend auf die Psychotherapieausbildung in Form einer in sich geschlossenen Weiterbildung erworben werden soll.
Darüber hinaus sind Praxiserfahrung und laufende Fortbildung wichtige Kriterien für die Qualifikation in diesem Arbeitsbereich.
Die Liste der Weiterbildungseinrichtungen im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist auf der Website des Gesundheitsministeriums einsehbar.
Der ÖBVP führt eine Gesamtliste aller Psychotherapeut:innen mit nachgewiesener Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie umfasst immer auch die Elternarbeit und im Bedarfsfall auch die Arbeit mit dem Umfeld des Kindes.
Je nach Psychotherapiemethode und Problemstellung liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der Psychotherapie mit dem Kind und auf der psychotherapeutischen Elternberatung oder auch auf der Arbeit mit der gesamten Familie, z. B. in einer systemischen Familientherapie.
Gesamtliste der Psychotherapeut:innen mit Weiterbildung im Bereich Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Der Eintrag in die Gesamtliste des ÖBVP erfolgt für ÖBVP-Mitglieder kostenlos, Nichtmitgliedern wird eine einmalige Eintragungsgebühr von € 50,00 in Rechnung gestellt.
Das Ansuchen um Aufnahme in die Gesamtliste für bereits zertifizierte Psychotherapeut:innen (rechts im Downloadbereich) kann via Mail an mitglieder@psychotherapie.at geschickt werden.