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Psychotherapiegesetz

Die psychotherapeutische Berufstätigkeit ist in Österreich seit 1. Januar 1991 gesetzlich geregelt. Mit diesem Datum trat das Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz), BGBl. Nr. 361/1990, in Kraft. Psychotherapie ist seither ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Gesundheitswesens.

In der Sitzung des Nationalrats vom 17. April 2024 wurde das neue Psychotherapiegesetz 2024 - PThG 2024 beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Akademisierung der Psychotherapieausbildung und enthält neben anderem auch Konkretisierungen des Berufsbildes, der Berufsausübung und der Berufspflichten.

Wie im Bundesgesetzblatt vom 30. April 2024 kundgemacht, wird das PThG 2024 am 01.01.2025 in Kraft treten - davon ausgenommen sind die Regelungen für die sogenannte „Akademisierung“, die mit 01.10.2026 in Kraft treten werden.

Die Psychotherapie-Ausbildungs-, Approbationsprüfungs- und Qualitätssicherungs-Verordnung 2024 (PTh-AAQV 2024) mit näheren Rahmenbedingungen wurde im Bundesgesetzblatt vom 24. Oktober 2024 erlassen.

Kernpunkte des Gesetzes sind folgende:

  • Akademisierung der Psychotherapieausbildung und damit einhergehende Qualitätssicherung sowie Einführung der psychotherapeutischen Approbationsprüfung
  • Sicherung von Übersichtlichkeit und Transparenz in der Methodenvielfalt durch gesetzliche Festlegung der vier Cluster in der Psychotherapie
  • Gesetzliche Regelung der Online-Therapie (auch in anderen verwandten Berufsgesetzen) durch Klarstellungen und Modernisierung bezüglich der Berufspflichten

Die Unterlagen sind im Rechtsinformationssystem des Bundes online verfügbar.

Psychotherapiegesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes

Grafik zur Gesamtstruktur der Psychotherapie-Ausbildung Neu ab 01.10.202 bestehend aus Bachelorstudium, Masterstudium und 3. postgradueller Phase inklusive einer Approbationsprüfung6

FAQ zum Psychotherapiegesetz NEU

Was bedeutet das Gesetz für die bereits eingetragenen Psychotherapeut:innen und in Behandlung befindlichen Patient:innen?

Alle derzeit in die Psychotherapeut:innen-Liste eingetragenen Personen bleiben in der Berufsliste eingetragen und können ihren Beruf weiterhin ausüben. Hier soll es weder in der Berufsgruppe noch in der Versorgung für die Patient:innen zu Änderungen kommen. Durch Fort- und Weiterbildungen bleiben die bereits eingetragenen Psychotherapeut:innen am aktuellen Stand der Wissenschaft. ÖBVP-Mitglieder werden über Neuerungen hinsichtlich des Berufsrechtes gesondert informiert.

Wollen bereits eingetragene Psychotherapeut:innen eine weitere Methode oder einen Cluster erlernen, müssen diese den 3. Ausbildungsabschnitt in dieser Methode bei einer entsprechenden Fachgesellschaft absolvieren.

Was bedeutet das Gesetz für aktuell in der Psychotherapieausbildung stehende Personen?

Es gibt entsprechende Übergangsfristen. Jede:r, die:der die Psychotherapieausbildung bereits begonnen hat, wird diese auch noch nach den „alten Regelungen“ abschließen können.

Dabei ist zu beachten, dass das psychotherapeutische Propädeutikum bis spätestens 30.09.2030 abzuschließen ist.

Das psychotherapeutische Fachspezifikum in der bisherigen Form ist bis spätestens 01.10.2030 zu beginnen und bis spätestens 30.09.2038 abzuschließen.

ÖBVP-Mitglieder werden über Neuerungen hinsichtlich des Berufsrechtes gesondert informiert.

Wie sehen die einzelnen Ausbildungsabschnitte aus?

  • Bachelorstudium mit 180 ECTS
  • Masterstudium mit 120 ECTS
  • Dritter postgradualer Abschnitt angesiedelt an Fachgesellschaften, zeichnet sich durch die schulspezifische Ausrichtung mit entsprechender Lehrselbsterfahrung und Supervision aus. Die praktische Ausbildung, mit Ausnahme der Selbsterfahrung und Lehrsupervision, ist in Kliniken, psychiatrisch-psychosomatischen Einrichtungen und psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen vorgesehen. Ein Teil kann im niedergelassenen Bereich, insbesondere in Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften absolviert werden.

Eine staatliche kommissionelle Psychotherapeutische Approbationsprüfung schließt die Ausbildung ab.

Nachteil, wenn man jetzt die Ausbildung ALT absolviert?

Sind grundsätzlich keine zu sehen. Gehaltsunterschiede gab es bisher in den einzelnen Kollektivverträgen. Für die Kassenverrechnung gehen wir von keiner unterschiedlichen Abrechnung aus und würden uns gegen diese als Berufsvertretung wehren.

Ich hätte geplant gehabt, in 1-2 Semestern mit dem Propädeutikum zu beginnen. Ist das dann trotzdem möglich?

Propädeutika können bis 30.09.2030 angeboten werden. Sind aber auch bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen, da die Aufnahme ins Fachspezifikum bis längstens 01.10.2030 möglich ist. Dieses ist dann bis längstens 30.09.2038 abzuschließen.

Gibt es eine Gewährleistung für Ausbildungskandidat:innen des Propädeutikums, dass bis 01.10.2030 das Fachspezifikum angeboten wird?

Nein, dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die fachspezifischen Ausbildungseinrichtungen wurden dazu angeregt das Fachspezifikum nach PthG 1990 bis 30.09.2038 anzubieten. Es besteht allerdings keine Verpflichtung.

Wird es für uns, die die Ausbildung im alten System absolvieren, die Möglichkeit geben, den akademischen Teil nachzuholen?

Ob und in welcher Form über das eigentliche Psychotherapiestudium hinausgehende Upgrade-Modelle angeboten werden, liegt in der Kompetenz der Universitäten.

Stimmt es, dass ab 01.01.2025 kein Quellberuf und kein Ansuchen beim Bundesministerium mehr notwendig ist, auch wenn man die Ausbildung im alten System, sprich mit Propädeutikum und Fachspezifikum machen will?

Ja, es ist nur mehr eine Studienberechtigungsprüfung oder Matura Voraussetzung für die Aufnahme ins Propädeutikum sowie die erfolgreiche Absolvierung des Propädeutikums für das Fachspezifikum. Darüber hinaus ist für beide Abschnitte die gesundheitliche Eignung nachzuweisen.

Entfällt die Altersgrenze für das Fachspezifikum bereits ab 01.01.2025?

Ja.

Wie lange kann man noch um einen Bescheid für die Zulassung auf Grund besonderer Eignung ansuchen?

Bis Jahresende 2024. Dieser Bescheid berechtigt zur Absolvierung des Propädeutikums bzw. Fachspezifikums im Rahmen der zeitlich befristeten Übergangsregelungen. Die Absolvierung des Fachspezifikums hat bis längstens 30.09.2038 zu erfolgen.

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

Matura oder Studienberechtigungsprüfung für das Propädeutikum ab 01.01.2025 und ab 01.10.2026 für etwaige einschlägige Bachelorstudien.

Welche Kosten kommen auf die Menschen zu?

Kosten fallen – wie bei allen anderen Studien an öffentlichen Universitäten, bis auf den ÖH-Beitrag grundsätzlich keine an. Der postgraduale Teil ist kostenpflichtig, aber insofern kostenneutral, als im 3. Abschnitt mit dem Eintritt in den Status „in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ Verdienstmöglichkeit besteht. Genaue Auskunft gibt Ihnen diesbezüglich die jeweilige Universität bzw. Fachgesellschaft.

Ziel ist die Absolvierung eines Teils der praktischen Ausbildung im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen, die Verordnung dazu ist vom zuständigen Ministerium zu erlassen.

Ab wann wird es das Masterstudium Psychotherapie an öffentlichen Universitäten geben?

Ab Herbst 2026.

Wie viele Ausbildungsplätze werden zur Verfügung stehen?

Es werden ab 2026 500 Plätze für das Masterstudium Psychotherapie pro Jahr an öffentlichen Universitäten in Aussicht genommen. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, das Studium innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen zu absolvieren.

Wie werden die 500 Ausbildungsplätze an die Bundesländer verteilt? Bzw. welche öffentlichen Universitäten bieten zukünftig einen Masterstudiengang Psychotherapie an?

Ist noch nicht entschieden. Es ist auch nicht bekannt, welche Universitäten sich für die Studienplätze bewerben. Mindestens 3 Standorte österreichweit sollen jedoch eingerichtet werden. Zudem erhalten die Unis die Möglichkeit, eigene Bachelorstudien in Psychotherapie einzurichten.

Was ist mit Quereinsteiger:innen, die keinen Quellberuf haben?

Die Zulassung zum Bachelorstudium Psychotherapie ist an die allgemeinen Studienvoraussetzungen wie Matura oder Studienberechtigungsprüfung gebunden.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um das Masterstudium-Psychotherapie machen zu können?

Zulassungsvoraussetzung ist ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium bzw. die Berechtigung zur Ausübung bestimmter Berufe.
Angeführt sind Psychologie, Medizin, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Musiktherapie, Psychosoziale Beratung, Medizinisch-Technische Dienste, diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie Hebammen.

Die genauen Zulassungsbestimmungen zum Masterstudium legen die Universitäten in ihren Curricula fest. Für alle Universitäten verbindlich ist jedoch der Rahmen, den das Psychotherapiegesetz vorgibt.
Fehlende Fächer müssten allenfalls nachgeholt werden.
Aufgrund der begrenzten Studienplätze ist mit einem Auswahlverfahren zu rechnen. Über die Zulassung entscheidet die jeweilige Universität.

Zusätzlich können die Universitäten eine Auswahl der Studierenden bis maximal zwei Semester nach der Zulassung vorsehen, um die geeignetsten Kandidat:innen für das Masterstudium Psychotherapie auszuwählen.

 

Können Studierende mit einem Studienabschluss einer deutschen Uni ins Masterstudium Psychotherapie einsteigen?

Gemäß § 10 Abs. 2 PThG 2024 ist dem Abschluss des ersten Ausbildungsabschnittes ein erfolgreich absolviertes Studium in den angeführten Bereichen (Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit etc.) an einer inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung gleichzusetzen. Es obliegt jedoch den Universitäten wie das Aufnahmeprozedere für das Masterstudium Psychotherapie und die Zulassungsvoraussetzungen sein werden.

Wird die neue Ausbildung Teilzeit/berufsbegleitend angeboten?

Grundsätzlich gibt es ein klares Bekenntnis des Wissenschaftsressorts zur berufsbegleitenden universitären Ausbildung unter dem Begriff "nachhaltige Ausbildungen". Die Umsetzung wird zwar an den Unis bzw. deren Entscheidungen liegen, aber es ist davon auszugehen, dass es solche Möglichkeiten geben wird.

Kann jemand, der das Propädeutikum gemacht hat/macht, dann ab 2026 den Master machen?

Voraussetzung für das Masterstudium ist ein Bachelorabschluss, ob und in welchem Umfang für diesen Inhalte aus dem Propädeutikum angerechnet werden können, entscheidet die jeweilige Universität.

Ist es möglich nur mit dem Propädeutikum direkt in den Psychotherapiemaster einzusteigen?

Nein, gemäß § 10 Abs. 1 PThG 2024 hat, wer die selbstständige Berufsausübung der Psychotherapie beabsichtigt, als ersten Ausbildungsabschnitt ein Bachelorstudium gemäß § 11 an einer inländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten erfolgreich zu absolvieren. Das psychotherapeutische Propädeutikum gemäß PthG 1990 ist dabei nicht dem ersten Ausbildungsabschnitt des PThG 2024 gleichzusetzen.

Wenn man das Propädeutikum schon hat: besser auf die neue Ausbildung warten?

Sollte jede:r unter Berücksichtigung der Übergangsfristen für sich entscheiden und mit den gewählten Fachspezifika-Anbieter:innen besprechen. Es ist zu bedenken, dass es insgesamt nur 500 Studienplätze an den öffentlichen Universitäten geben wird. Ein Auswahlverfahren wie bspw. beim Medizinstudium ist durchaus denkbar.

Wie passen Propädeutikum und Fachspezifikum in nur 4 Semester?

Teile des Propädeutikum findet sich im Bachelor-, im Masterstudium und im postgradualen Teil wieder, also in allen 3 Teilen. Insgesamt geht also die Ausbildung wesentlich über die bisherige hinaus.

Kann ich mir als Psycholog:in das Propädeutikum dann sparen? Da der Psychologie-Bachelor als Voraussetzung für den Psychotherapie-Master gilt.

Am Beginn der Psychotherapieausbildung ist statt des Propädeutikums ein facheinschlägiger Bachelor zu absolvieren. Ein Psychologie-Bachelor wird einer dieser facheinschlägigen Zugänge sein. Alle Studien, die zum Psychotherapie-Master qualifizieren, müssen den Vorgaben des Psychotherapiegesetzes genügen. Fehlende Fächer müssten allenfalls nachgeholt werden. Über die Zulassung entscheidet die jeweilige Universität.

Was ist, wenn man trotz Bachelor und dem neuen Master keinen Ausbildungsverein findet, der einen nimmt?

Es wird Kooperationen mancher Universitäten, die das Psychotherapiestudium anbieten, mit verschiedenen Fachspezifika/Fachgesellschaften geben. Grundsätzlich wird es möglich und sinnvoll sein, schon im Masterstudium Kontakt mit einer Fachgesellschaft aufzunehmen, und die Eignung abzuklären.

Werden alle Schulen übernommen oder fallen welche aus?

Welche Fachrichtungen bzw. Fachspezifika sich für die neue Ausbildung an den Universitäten entscheiden ist offen. Bis 2038 kann noch nach dem bisherigen System abgeschlossen werden.

Warum wird gesagt, dass der Zugang zur Ausbildung für die Menschen leichter wird? Schmälert es nicht vielmehr die Vielfalt der Kompetenzen, welche die bisherigen Berufskolleg:innen mitgebracht haben?

Der Zugang mit einem Psychotherapiestudium an öffentlichen Universitäten wird insofern „leichter“, als es vielen Menschen trotz guter Eignung bisher nicht möglich war, die beträchtlichen Kosten für eine Psychotherapieausbildung aufzubringen. Eine akademische Ausbildung ist tatsächlich eine gewisse Erschwernis, aber auch eine Qualitätssicherung und eine notwendige Maßnahme, um im Berufsfeld mithalten zu können. Die Methodenvielfalt bleibt erhalten.

Ich habe einen Bachelor in Psychologie. Kann ich damit in den Master einsteigen?

Der Bachelor in Psychologie sollte von den Universitäten in der Regel (bei Erfüllung der gesetzlichen Kriterien) als facheinschlägiger Bachelor anerkannt werden. Die Universität kann in ihrer Autonomie, wie bei jedem Bachelorstudium, Zusatzmodule für die Zulassung zum Masterstudium verlangen. Klinische Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen können direkt in den postgradualen Ausbildungsabschnitt einsteigen.

Welche Abschlüsse ermöglichen den direkten Einstieg in den postgraduellen Abschnitt?

Eintragungen in die Ärzt:innenliste als

  • Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Fachärzt:in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Ärzt:in für Allgemeinmedizin oder Fachärzt:in mir ÖAK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY I, II und III)
  • Ärzt:in für Allgemeinmedizin oder Fachärzt:in mit Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin und ÖAK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY III)

Eintragung in die Musiktherapeut:innenliste
Eintragung in die Liste der Klinischen Psycholog:innen
Eintragung in die Liste der Gesundheitspsycholog:innen
Erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums
Eintragung in die Psychotherapeut:innenlis
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