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Praxisführung

Auf dem Weg zur Selbstständigkeit und somit zur eigenen Praxis tauchen viele Fragen auf. Der ÖBVP veranstaltet drei Mal im Jahr im Rahmen des Forum Fortbildung ein Seminar zum Thema Praxisgründung - Praxisführung für Psychotherapeut:innen. Wir empfehlen den Besuch dieses Seminars, denn dort erhalten Sie aktuelle Informationen zu einschlägigen Themen und Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Fragen an die Fachreferent:innen zu stellen.

Checkliste für Psychotherapeut:innen

Die wichtigsten Aspekte, die bei einer Praxisgründung zu berücksichtigen sind, finden Sie in der nachfolgenden Kurzzusammenstellung. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit - alle Angaben sind ohne Gewähr.

  1. Betriebseröffnungsanzeige beim Finanzamt
    Innerhalb eines Monats
  2. Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt (SVS)
    Innerhalb eines Monats
    Versicherungsgrenze für die selbständige Tätigkeit: € 6.221,28 im Jahr (Wert für 2024) - wird diese überschritten, muss dies sofort an die SVS gemeldet werden.
  3. Abschließen der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung
    Informieren Sie sich über die günstige Gruppenversicherung für ÖBVP-Mitglieder
  4. Barrierefreiheit nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
    Grundsätzlich sind die baurechtlichen Vorgaben der Bundesländer einzuhalten, Informationen dazu können Sie über das jeweilige Amt der Landesregierung einholen.
    Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, müssen per 1. Januar 2016 barrierefrei zugänglich sein.
    Infos des Sozialministeriums
    Infos der WKO
    Website Barriere-Check
    Einen Artikel dazu finden Sie im Mitgliederbereich unter der Rubrik Berufsrecht.
  5. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    Ist per 25. Mai 2018 in Kraft, Informationen und Mustervorlagen finden Sie im Mitgliederbereich.
  6. Meldung der Dokumentationsaufbewahrung für den Todesfall an das Gesundheitsministerium
    Gemäß Psychotherapiegesetz § 16a (4) Formular auf der BMSGPK-Website.
  7. Aufzeichnungspflicht der Einnahmen und Ausgaben
    Keine Ausgaben ohne Belege - Aufbewahrungsfrist 7 Jahre
  8. Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
    Infos des BMF
  9. Honorarnoten
    Rechtskonforme Honorarnotenvordrucke sind für Mitglieder über den ÖBVP erhältlich
  10. Praxisschild, Visitenkarten, Website
    Beachten Sie dafür die Werberichtlinie für Psychotherapeut:innen (Infos dazu rechts im Downloadbereich) bzw. die Regelungen zur Berufsbezeichnung im neuem PthG2024, das mit 01.01.2025 in Kraft tritt.
  11. Abgeben einer Einkommenssteuer-Erklärung bzw. Umsatzsteuervoranmeldung
    Verpflichtung dazu ist abhängig von Höhe des Einkommens bzw. Art der Tätigkeit, z.B. psychotherapeutische Behandlung einschließlich Diagnostik ist USt.-befreit, Supervision hingegen nicht. Die USt-pflichtigen Umsätze können seit 2020 bis zu einem Umsatz von € 35.000,00 pro Jahr über die Kleinunternehmerbefreiung auch steuerfrei bleiben. Ab 01.01.2025 bringt das AbgÄG 2024 einen neuen Schwellenwert von 55.000 EUR brutto - siehe Portal USP des BKA.