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Kosten einer Psychotherapie

Die Kosten einer Psychotherapie hängen in erster Linie davon ab, ob und in welcher Höhe die Honorarkosten von einer öffentlichen Stelle oder von den Krankenkassen übernommen werden und welcher Anteil selbst bezahlt werden muss.

Leistung der Krankenkassen zur Psychotherapie

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) haben Patient:innen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.
Bereits im Rahmen des Erstgesprächs informieren Psychotherapeut:innen über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung.

  • Erforderlich ist ein schriftlicher Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese Bestätigung kann von Vertrags- oder Wahlärzt:innen ausgestellt werden.
  • Die weiteren Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen bzw. Bundesländern unterschiedlich geregelt.
  • In einigen Bundesländern kann auch vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch genommen werden. Vollfinanzierte Psychotherapie ist jedoch stark kontingentiert und steht daher nur unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, wie das Antragsprozedere abläuft. Auch der jeweilige Landesverband für Psychotherapie berät Sie über den Ablauf und die Möglichkeiten der Finanzierung.

Überblick über die Höhe der Zuschüsse für eine Einzelsitzung bei den diversen Krankenkassen

ÖGK (vormals GKK) € 33,70
BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) € 46,60
SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte) € 45,00

Antrag auf Kostenzuschuss

Antragsformulare auf Kostenzuschuss für Psychotherapie erhalten Sie bei den jeweiligen Krankenkassen.

  • ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse www.gesundheitskasse.at
  • SVS - Sozialversicherung der Selbstständigen (vormals SVA & SVB) www.svs.at
  • BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (vormals BVA & VAEB) www.bvaeb.at

Psychotherapie auf E-Card in den Bundesländern

Die vollfinanzierte Psychotherapie in der Sachleistungsversorgung ist kontingentiert bzw. je nach Bundesland an bestimmte Zuteilungskriterien gebunden.

Vertragspartner:innen der Krankenkassen sind u.a.

Burgenland
Institut für Psychotherapie im ländlichen Raum (IPR)

Kärnten
ÖGK - Kärnten

Niederösterreich
Niederösterreichische Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung (NÖGPV)
VAP

Oberösterreich
OÖGP

Salzburg
Liste Freie Therapieplätze des SLP

Steiermark
Netzwerk Psychotherapie
VAPP Steiermark

Tirol
Informationen des TLP

Vorarlberg
ÖGK - Vorarlberg
Psychotherapie Vorarlberg

Wien
VAP
WGPV