Weiterbildungskommission
Die Weiterentwicklung der Psychotherapie verlangt im Interesse einer optimalen Betreuung von den einzelnen Psychotherapeut:innen intensive Fortbildung (§14 Abs.1). Neben der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zählt hiezu u.a. auch die Fortbildung durch Inanspruchnahme von Supervision oder Intervision.
Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in der Dauer von mindestens 150 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren kann als allgemein akzeptierter Richtwert genannt werden (zitiert nach: Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Richtlinie der Bundesministeriums für Gesundheit auf Grundlage eines Gutachtens des Psychotherapiebeirates). Mit Inkrafttreten des PthG2024 am 01.01.2025 wird die Fortbildungspflicht zumindest im Ausmaß von 6 ECTS-Anrechnungspunkten zu erfüllen sein (1 ECTS = 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand).
Aufgaben der Weiterbildungskommission
Die Weiterbildungskommission (WBK) ist ein Instrument der Qualitätssicherung. Ihre Arbeit hat die Anhebung und Erhaltung hoher fachlicher und organisatorischer Standards bei den Fort- und Weiterbildungsangeboten für graduierte und eingetragene Psychotherapeut:innen zum Ziel. Die WBK wurde vom Bundesvorstand (BUVO) eingerichtet, der auch die Kommissionsmitglieder ernennt.
Zentrale Aufgaben sind:
- Erarbeitung von Zertifizierungskriterien in Form von Kriterienkatalogen
- Durchführung von Zertifizierungs- und Rezertifizierungsverfahren
- Entzug von Zertifizierungen
- Herausgabe von Leitlinien, Empfehlungen, Ermahnungen