Login

Sie sind hier

Elternberatung und verordnete Erziehungsberatung

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs 1a und verordnete Erziehungsberatung nach § 107 Abs 3 AußStrG

Eckdaten

Seminar
Fr., 20.09.2024 - 10:00 bis 18:00

InterCityHotel
Mariahilfer Straße 122
1070 Wien
www.intercityhotel.com

Anmeldung

forum.fortbildung@psychotherapie.at
Anmeldeschluss: 07.08.2024
Anmeldung bei: Pia Liebenberger

Beschreibung

Ziel
Sowohl für Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung als auch für die vom Gericht verordnete Erziehungsberatung bei Obsorgeproblemen werden Qualitätskriterien und inhaltliche Schwerpunkte dargestellt.

Seit 2013 müssen Eltern vor der einvernehmlichen Scheidung den Nachweis erbringen, dass sie an einer Elternberatung teilgenommen haben, um über die mit der Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder informiert zu sein. Außerdem können Familiengerichte bei schwierigen Obsorgeverfahren Eltern zur Erziehungsberatung verpflichten. Beide Tätigkeitsfelder werden ausführlich erläutert.

Inhalt

  • Kurze Darstellung des Gesetzes (§ 95 Abs 1a und § 107 Abs 3 Außerstreitgesetz) und der Definition des Kindeswohls
  • Auflistung der Aufgaben der Berater:innen
  • Festlegung der wichtigsten Beratungsthemen
  • Ziele der verordneten Erziehungsberatung
  • Setting und Stundenausmaß
  • Qualifikationserfordernisse für Erziehungsberater:innen nach § 107 AußStrG

Die Berater:innen-Listen sind hier online:
https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung/
https://www.trennungundscheidung.at/familien-eltern-oder-erziehungsberatung/

 

 

 

Zielgruppe

Psychotherapeut:innen und Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision

Kosten

Kursgebühr Mitglieder: € 205,00 / Kandidat:innen € 177,00  (inkl. MwSt)
Kursgebühr Nichtmitglieder: € 270,00 / Kandidat:innen € 230,00 (inkl. MwSt)

Anrechnung

8 Arbeitseinheiten für psychotherapeutische Fortbildung (á 45 Minuten)

Spezielle Bedürfnisse

Bei der Auswahl unserer Veranstaltungsorte achten wir auf Barrierefreiheit. Sollten Sie einen Assistenzhund zu einem Seminar mitnehmen wollen, so ersuchen wir Sie, uns dies vorab bekannt zu geben.

Oft gefragt

Wann ist meine Anmeldung fix?

Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung per E-Mail oder Post erhalten Sie in der Regel innerhalb von 3 Werktagen eine Anmeldebestätigung von uns. Bei Nichteinlangen bitte mit uns Kontakt aufnehmen.
Mit der Absendung der Anmeldebestätigung durch den ÖBVP gelten die Veranstaltungen des Forum Fortbildung als rechtlich verbindlich gebucht.

Wie erhalte ich die Rechnung für die Teilnahmegebühr?

Die Rechnung erhalten Sie als PDF in einer separaten E-Mail von unserem Buchhaltungsteam.

Wann ist die Teilnahmegebühr fällig?

Die Teilnahmegebühr ist prompt nach Erhalt der Rechnung fällig.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung?

Nach Besuch der Veranstaltung erhalten Sie eine schriftliche Teilnahmebestätigung vor Ort ausgehändigt bzw. bei Webinaren entweder per Post oder E-Mail zugesandt.