"Es kam der Tag, da das Risiko, in der Knospe zu verharren, schmerzlicher wurde als das Risiko, zu blühen."
Anai's Nin
In einem Erstkontakt vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch in meiner Praxis in Grein/Donau (Perg). In diesem Gespräch klären wir Ihr Anliegen, Ihre Fragen und besprechen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen. Die Dauer des Erstgesprächs beträgt 50 Minuten und ist kostenpflichtig (€ 100).
Eine Einheit, 50 Minuten, kostet € 100.
Das Erstgespräch, 50 Minuten, kostet wie jede psychotherapeutische Einheit € 100.
Eineinhalb Einheiten, 75 Minuten, kosten € 150.
Eine Doppeleinheit, 100 Minuten, kostet € 200.
Bei Inanspruchnahme von Psychotherapie besteht die Möglichkeit einer Teilrefundierung der Kosten durch den jeweilige Versicherungsträger. Die Höhe des Kostenzuschusses hängt von Ihrem Versicherungsträger ab und beträgt zur Zeit € 33,70 (ÖGK), € 46,60 (BVAEB) und € 45 (SVS).
Es stehen auch Therapieplätze vollfinanziert durch die Gesundheitskasse zur Verfügung. Ich informiere Sie gerne über das Prozedere für einen Kassenplatz. (Einen vollfinanzierten Kassenplatz kann ich Ihnen voraussichtlich erst wieder ab Herbst 2024 anbieten.)
Weiters können Sie die Kosten für Psychotherapie im Steuerausgleich unter besonders belastenden Ausgaben absetzen.
Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert und daher verbindlich. Ich ersuche Sie, Therapiestunden mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei nicht abgesagten Terminen verrechne ich das Honorar gemäß der im Erstgespräch vereinbarten Absageregelung.
Das psychotherapeutische Setting besteht zumeist aus wöchentlichen Terminen à 50 Minuten. Dieses Setting kann je nach Themenkomplex und Methode jedoch variieren. Dies geschieht immer in Absprache und Einvernehmen mit Ihnen.
Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist abhängig von den jeweiligen Themen, der Diagnosestellung, dem Behandlungsplan und dem Behandlungsziel. Die Dauer von Psychotherapie ist so kurz wie möglich und so lange wie notwendig, um das Behandlungsziel zu erreichen. Manches Mal braucht es wenige Einheiten, manches Mal erfordert es längere Prozesse.
Um einen guten Behandlungserfolg zu erzielen, ist mitunter die Zusammenarbeit u. a. mit der Allgemeinmedizin, Fachärzten oder Fachärztinnen aus der internen Medizin, der Psychiatrie (einer Psychiaterin oder einem Psychiater) oder gegebenenfalls einer stationären Einrichtung für Psychosomatik erforderlich.
Ebenfalls kann eine klinisch-psychologische Diagnostik notwendig sein.
Als Psychotherapeutin bin ich gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 sowie § 15 Psychotherapiegesetz 1990, BGBl. Nr. 361/1990 zur Verschwiegenheit, über alle mir in der Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse, verpflichtet.